EinsZwo - MEIN Gesundheitsstudio

 

Reha-Sport im RGC - Rehabilitations- und Gesundheitssportverein Chemnitz e.V.

Aktuelle Kurszeiten: 

Dienstags 09:00, 10:00, 11:00, 17:30 und 18:30 Uhr

Mittwochs 09:00 und 10:00 Uhr

Donnerstags 09:00, 10:00, 11:00 und 16:30 Uhr


Was ist Rehasport bzw. Rehabilitationssport?

Unter Rehabilitationssport (nach § 44, SGB IX) versteht man alle Maßnahmen, die zur Nachsorge im Anschluss der Leistung medizinischer Rehabilitation gehören. Beim Reha-Sport handelt es sich um 50 Gruppen-Gymnastikstunden innerhalb von 18 Monaten, die durch Ärzte verordnet und Krankenkassen getragen werden.

Rehasport hat vor allem zum Ziel:

Krankheitsbeschwerden zu mindern, den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen, soziale und psychische Stabilisierung zu geben, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, die Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und die Belastbarkeit zu steigern, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen der Sozialhilfe zu geben, Betroffene auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern, Hilfe zur nachhaltigen und langfristigen Selbsthilfe zu geben!

Nachfolgend findest du eine bestmögliche Aufzählung verschiedener Symptome und Krankheitsbilder, bei welchen Anspruch auf Reha-Sport besteht. Wir beraten dich dazu gern persönlich bei uns im Studio.

Orthopädische Beschwerden:

Schulterprobleme, Schultersteife, Rotatorenmanschetten-Ruptur, Impingement-Syndrom, Hüft-, Knieprobleme, Knorpelschäden am Kniegelenk, Arthrose, Osteoporose, künstliche Gelenke, Hüftdysplasie, Rückenprobleme & Wirbelsäulenbeschwerden, Hals-, Brust oder Lendenwirbel-Syndrom, Protrusion (Verschiebung der Bandscheiben), Erkrankung der Gelenke & Bandapparate, Epicondylitis (Tennisarm)

Generelle Erkrankungen:            

Übergewicht, Alle Erkrankungen, die innerhalb des täglichen Lebens & Alltags einschränken, Bewegungseinschränkungen, Schmerzen, Verspannungen, Muskelschwäche

Vorgehensweise

Wenn Du dich durch eine der oben genannten oder ähnlichen Krankheitsbilder angesprochen fühlst bzw. diese Beschwerden Dich betreffen, ist der Besuch bei deinem Hausarzt der erste Gang. Falls Du dich noch nicht in ärztlicher Behandlung befindest empfehlen wir einen umgehenden Besuch beim Arzt. Dieser kann dir, aufgrund der Diagnose, Rehasport verordnen. Mit diesem so genannten "Verordnungsblatt 56" ist dein zweiter Gang zu deiner Krankenkasse (Rentenversicherung oder Unfallversicherung, je nach Ursache und Einzelfall). Das bedeutet, dass in nahezu fast allen Fällen die Kosten durch die entsprechenden Träger zeitlich definiert und begrenzt übernommen werden.

Mit dem "Verordnungsblatt 56" von deinem Hausarzt und der Genehmigung deiner Krankenkasse ist dein dritter Gang zu uns, damit wir die Reha-Sport-Maßnahme gezielt besprechen und dich in eine für dich passende Übungsgruppe mit dem entsprechend qualifizierten Übungsleiter einplanen zu können.

Zum Schluss liegt es an dir deine nächsten 50 Gänge zu uns in deine Reha-Sport-Gruppe mit Freude zu absolvieren, dann steht deinem Ziel deines körperlichen und geistigen Wohlbefindens nichts mehr im Wege.

Wenn du keine gültige Reha-Sport-Verordnung mehr haben solltest, steht dir die Möglichkeit offen, als Mitglied in unserem Reha-Sport-Verein (RGC) weiterhin versichert an den Übungseinheiten teilnehmen zu können.


Wir freuen uns darauf, dich auf diesem Weg zu begleiten.


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